Wenn Sie erstmals unsere Praxis aufsuchen, können Sie sich hier den Anmeldebogen und die Einwilligung zum Recall schon vorher herunterladen.
Bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen benötigen wir beim ersten Termin im Quartal die Versichertenkarte.
Wenn Sie es wünschen, erinnern wir Sie ein halbes Jahr nach Ihrem letzten Besuch an den nächsten Termin.
Sie müssen als gesetzlich Versicherter mindestens einmal pro Kalenderjahr zur Untersuchung in die Praxis kommen, um den Bonus beim Zahnersatzzuschuß zu erhalten. Den Nachweis erbringen Sie durch die entsprechenden Eintragungen in Ihrem Bonusheft.
Hier gibt es eine aktuelle Information zum herunterladen:
zu diesen und anderen Themen finden Sie auch bei der Bundeszahnärztekammer oder der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
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