Wenn Sie erstmals unsere Praxis aufsuchen, können Sie hier den Anmeldebogen und die Einwilligung zum Recall schon vor Ihrem ersten Besuch herunterladen.
Wenn Sie es wünschen, erinnern wir Sie ein halbes Jahr nach Ihrem letzten Besuch an den nächsten Termin.
Bei gesetztlich versicherten Patienten benötigen wir beim ersten Termin im Quartal die Versichertenkarte.
Sie müssen als gesetzlich Versicherter mindestens einmal pro Kalenderjahr zur Untersuchung in die Praxis kommen, um den Bonus beim Zahnersatzzuschuß zu erhalten. Den Nachweis erbringen Sie durch die entsprechenden Eintragungen in Ihrem Bonusheft.
Weitere Informationen zu diesen und anderen Themen finden Sie bei der Bundeszahnärztekammer
der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
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